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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Henrik Krüss Immobilienvermittlung

Alter Wall 32, 20457 Hamburg

Stand: Mai 2026

1. Vorbemerkung und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Maklertätigkeit von Henrik Krüss Immobilienvermittlung, Alter Wall 32, 20457 Hamburg, nachfolgend „Makler“ genannt.

Sie gelten gegenüber Interessenten, Käufern, Mietern, Pächtern, Verkäufern, Vermietern und sonstigen Auftraggebern, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Exposé, im Maklervertrag oder in einer gesonderten Courtagevereinbarung, gehen diesen Bedingungen vor.

Die Tätigkeit des Maklers kann insbesondere den Nachweis einer Abschlussgelegenheit oder die Vermittlung eines Vertrages über Immobilien, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, Gewerbeflächen oder sonstige Nutzungsrechte betreffen.

2. Zustandekommen des Maklervertrages

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Maklerleistung in Anspruch nimmt, insbesondere durch Anforderung eines Exposés, Vereinbarung oder Durchführung eines Besichtigungstermins, Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder sonstige Nutzung der vom Makler bereitgestellten Objektinformationen, sofern zuvor auf die Provisionspflicht hingewiesen wurde.

Soweit gesetzlich Textform vorgeschrieben ist, insbesondere bei Maklerverträgen über den Nachweis oder die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser, kommt der Maklervertrag nur in der gesetzlich vorgesehenen Form zustande.

3. Objektangaben und Exposé

Die im Exposé, in Anzeigen, auf Internetportalen, in Grundrissen, Plänen, Flächenberechnungen, Bildern, Visualisierungen oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben beruhen regelmäßig auf Informationen des Eigentümers, Verkäufers, Vermieters, Verwalters, von Behörden oder sonstigen Dritten.

Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben, soweit er diese nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat oder eine gesetzliche Haftung zwingend besteht. Dies gilt insbesondere für Flächenangaben, Baujahre, Genehmigungslage, baurechtliche Möglichkeiten, Erschließung, Mieten, Betriebskosten, Energiekennwerte, Denkmalschutz, Grundbuchangaben, Altlasten, technische Beschaffenheit und wirtschaftliche Kennzahlen.

Alle Objektinformationen dienen der ersten Orientierung. Eine eigene Prüfung durch den Kunden, dessen Berater, Sachverständige, Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte bleibt empfohlen.

4. Courtage, Entstehung und Fälligkeit

Der Anspruch auf Courtage entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch den Makler ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt. Hauptvertrag ist insbesondere ein Kauf-, Miet-, Pacht-, Erbbaurechts-, Übertragungs- oder sonstiger Nutzungs- oder Erwerbsvertrag über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt.

Die Höhe der Courtage ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé, der individuellen Vereinbarung oder den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, versteht sich die Courtage zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Die Courtage ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und fällig. Bei notariellen Verträgen ist der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung maßgeblich. Der Kunde verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages, den Vertragspartner, den Kaufpreis bzw. das vereinbarte Entgelt sowie etwaige Nebenleistungen zu informieren.

Als Berechnungsgrundlage gelten sämtliche wirtschaftlichen Leistungen, die der Erwerber oder Nutzer im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag übernimmt. Dazu können neben dem Kaufpreis auch Abstandszahlungen, Inventarablösen, übernommene Belastungen, Bauverpflichtungen oder sonstige geldwerte Vorteile zählen.

5. Vertraulichkeit der Informationen

Alle durch den Makler bereitgestellten Informationen, Exposés, Unterlagen, Bilder, Grundrisse, Objektadressen und Eigentümerdaten sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers zulässig. Als Dritte gelten auch Familienangehörige, Geschäftspartner, Berater oder verbundene Unternehmen, soweit diese nicht unmittelbar für die Prüfung des konkreten Erwerbs- oder Mietinteresses eingebunden sind.

Gibt der Kunde Informationen ohne Zustimmung weiter und kommt infolge dieser Weitergabe ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, bleibt der Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Kunden bestehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

6. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das Objekt oder die Abschlussgelegenheit bereits bekannt, hat er den Makler hierauf unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Objektinformationen, in Textform hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen nachzuweisen.

Unterbleibt ein solcher Hinweis, gilt die Maklerleistung als mitursächlich für einen späteren Vertragsschluss, soweit der Kunde nicht das Gegenteil nachweist.

7. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für die Eigentümer- bzw. Anbieterseite als auch für die Interessenten- bzw. Erwerberseite tätig zu werden, sofern dem keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen und keine unzulässige Interessenkollision besteht.

Bei Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit Verbraucherbeteiligung gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Verteilung der Maklerkosten.

8. Folgegeschäft und wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag

Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Vertrages ein wirtschaftlich vergleichbarer oder zweckgleicher Vertrag zustande kommt. Dies gilt beispielsweise bei Erwerb statt Miete, Miete statt Kauf, Erwerb durch eine nahestehende Person oder Gesellschaft, Erwerb von Gesellschaftsanteilen mit Bezug zum Objekt oder Abschluss eines Vertrages über ein anderes, wirtschaftlich zusammenhängendes Objekt.

Kommt der Hauptvertrag erst nach Beendigung der unmittelbaren Verhandlungen zustande, bleibt der Courtageanspruch bestehen, wenn die Maklerleistung für den späteren Vertragsschluss ursächlich oder mitursächlich war.

9. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Maklertätigkeit relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Änderungen seiner Erwerbs-, Miet- oder Verkaufsabsicht, direkte Kontaktaufnahmen mit der Gegenseite sowie der Abschluss eines Hauptvertrages sind dem Makler unverzüglich anzuzeigen.

Der Kunde wird den Makler außerdem über ihm bekannte Umstände informieren, die für die Vermarktung, Vermittlung oder Vertragsentscheidung wesentlich sein können.

10. Geldwäschegesetz

Der Makler ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Vertragspartner und gegebenenfalls wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren. Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Angaben zu machen und geeignete Ausweisdokumente bzw. Nachweise rechtzeitig vorzulegen.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Makler gesetzlich verpflichtet sein, die Geschäftsbeziehung nicht aufzunehmen, nicht fortzuführen oder weitere Prüf- und Meldepflichten zu beachten.

11. Besichtigungen und Nachweise

Besichtigungstermine erfolgen nach vorheriger Abstimmung. Der Kunde hat die im Rahmen einer Besichtigung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und das Objekt nur im vereinbarten Umfang zu betreten.

Der Makler ist berechtigt, Besichtigungen abzusagen, zu verschieben oder von der vorherigen Vorlage geeigneter Bonitäts-, Identitäts- oder Finanzierungsnachweise abhängig zu machen, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse besteht.

12. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung

Der Makler erbringt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Architektur-, Bau- oder Sachverständigenberatung. Aussagen des Maklers zu rechtlichen, steuerlichen, baulichen, technischen oder wirtschaftlichen Fragen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als eigene verbindliche Auskunft gekennzeichnet sind.

13. Haftung

Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Maklervertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Eine Haftung für Angaben Dritter besteht nur, soweit der Makler diese Angaben kannte oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass sie unrichtig, unvollständig oder irreführend sind.

14. Anbieter- und Eigentümerangaben

Stellt ein Eigentümer, Verkäufer, Vermieter oder sonstiger Anbieter dem Makler Informationen, Bilder, Pläne, Grundrisse, Energieausweise, Mietaufstellungen oder sonstige Unterlagen zur Verfügung, versichert er, hierzu berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen.

Der Anbieter stellt den Makler von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus der schuldhaften Bereitstellung unrichtiger, unvollständiger oder rechtsverletzender Informationen oder Unterlagen entstehen.

15. Aufwendungsersatz

Ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist. Erstattungsfähig sind nur konkret nachgewiesene, objektbezogene und erforderliche Aufwendungen.

Eine etwaig später entstehende Courtage bleibt hiervon unberührt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Wohnraumvermittlung gelten die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des Wohnungsvermittlungsgesetzes.

16. Verbraucherhinweise und Widerruf

Ist der Kunde Verbraucher und wird der Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. In diesem Fall erhält der Kunde eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird, kann bei vollständiger Leistungserbringung unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Widerrufsrecht erlöschen.

17. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Durchführung der Maklertätigkeit, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Wahrung berechtigter Interessen oder aufgrund einer Einwilligung erforderlich ist.

Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Henrik Krüss Immobilienvermittlung.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.